Nutzungsbedingungen für Personen (Supply Terms)
Faceledger UG (haftungsbeschränkt) · Version: 2026-08-01.v2
Verbraucher-AGB i. S. d. §§ 305 ff., 310 Abs. 3 BGB. Anlagen: 1 Widerrufsbelehrung, 2 Muster-Widerrufsformular, 3 Vergütungsübersicht.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen der Faceledger UG (haftungsbeschränkt), Kurhessenstraße 10, 60431 Frankfurt am Main („FaceLedger", „wir") und der natürlichen Person, die die Plattform nutzt, um ihre äußere Erscheinung für Lizenzen bereitzustellen („Person", „Sie").
(2) Begriffe:
- „Plattform": der von FaceLedger unter faceledger.ai betriebene Dienst.
- „Datensatz": der strukturierte Foto-Satz Ihrer Erscheinung, gegliedert in fünf Blöcke mit bis zu 42 definierten Posen (§ 6).
- „Unternehmen": eine von FaceLedger verifizierte Marke, Agentur oder sonstige unternehmerisch tätige Organisation (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB), die Lizenzen anfragt.
- „Lizenzvertrag": der Vertrag zwischen Ihnen und einem Unternehmen über die zeitlich, räumlich und sachlich begrenzte Nutzung Ihres Datensatzes für eine benannte Werbekampagne. FaceLedger ist nicht Partei des Lizenzvertrags.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen finden keine Anwendung.
§ 2 Leistungen von FaceLedger; Grenzen der Leistung
(1) FaceLedger erbringt folgende Leistungen:
- Bereitstellung der Plattform einschließlich Profil, geführtem Foto-Shooting, Freigabe- und Ausschluss-Einstellungen;
- Identitätsprüfung der Personen (§ 5) und Verifikation der Unternehmen nach dem in § 5 bzw. in den Nutzungsbedingungen für Unternehmen beschriebenen Prüfprogramm;
- Vermittlung von Lizenzanfragen verifizierter Unternehmen;
- Erzeugung und Dokumentation des Lizenzvertrags aus einem anwaltlich erstellten Klauselbaukasten anhand der Parameter der jeweiligen Anfrage, einschließlich Speicherung als PDF mit Prüfsumme;
- Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe (§ 8);
- Dokumentation von Einwilligungen in einem fortschreibungssicheren Protokoll.
(2) FaceLedger ist nicht: Partei des Lizenzvertrags; Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen (FaceLedger trainiert keine Modelle und erzeugt keine Bilder); Model- oder Künstleragentur mit Vermarktungspflicht; Anlage- oder Steuerberater.
(3) Ehrliche Leistungsgrenzen: Die Werbematerialien werden von den Unternehmen mit deren eigenen KI-Werkzeugen außerhalb der Plattform erzeugt. FaceLedger hat keinen technischen Zugriff auf diese Werkzeuge oder die erzeugten Inhalte und kann die Einhaltung des Lizenzvertrags nicht technisch überwachen oder erzwingen. Die Durchsetzung erfolgt vertraglich (Lizenzvertrag, Nutzungsbedingungen für Unternehmen) und durch die in § 12 beschriebenen Maßnahmen. Ein bestimmter Vermittlungserfolg (Anfragen, Lizenzen, Einnahmen) wird nicht geschuldet.
(4) Der Branchen-Ausschluss (§ 7) wirkt als Filter: Unternehmen, deren hinterlegte Branche Sie ausgeschlossen haben, wird Ihr Profil in der Suche nicht angezeigt. Maßgebliche Absicherung ist daneben Ihre freie Entscheidung, jede einzelne Anfrage anzunehmen oder abzulehnen.
§ 3 Registrierung, Zugangsvoraussetzungen
(1) Die Registrierung setzt voraus:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit auch nach dem Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; Minderjährige sind von der Plattform ausgeschlossen;
- Handeln im eigenen Namen (keine Registrierung für Dritte, keine Doppelkonten);
- gewöhnlicher Aufenthalt in einem bei der Registrierung wählbaren Staat; FaceLedger pflegt die Länderliste nach rechtlichen und zahlungstechnischen Kriterien (insbesondere Verfügbarkeit des Auszahlungsdienstes und rechtliche Zulässigkeit des Angebots im jeweiligen Staat) und kann sie für künftige Registrierungen ändern; bestehende Konten bleiben von Listenänderungen unberührt;
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben; Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Bei der Registrierung bestätigen Sie Ihre Volljährigkeit ausdrücklich. Diese Bestätigung wird mit Textversion und Zeitstempel protokolliert. Die Volljährigkeit wird zusätzlich im Rahmen der Identitätsprüfung (§ 5) anhand Ihres Ausweisdokuments und vor der ersten Auszahlung durch den Zahlungsdienstleister geprüft.
(3) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Den Vertragstext (diese Bedingungen in der akzeptierten Version) speichern wir; er ist in Ihrem Konto abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch; weitere Sprachfassungen dienen der Verständlichkeit, maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Ihr Konto ist nicht übertragbar. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch informieren Sie uns unverzüglich.
§ 4 Ihr zentrales Schutzprinzip: Kontrolle vor jeder Lizenz
(1) Ohne Ihre dokumentierte Einwilligung und Ihre ausdrückliche Annahme einer konkreten Anfrage entsteht keine Lizenz. Sie entscheiden:
- welche Körperbereiche Ihr Datensatz umfasst (Sichtbarkeits-Freigaben, § 6);
- welche Branchen ausgeschlossen sind (§ 7);
- ob Tattoos/Piercings im erzeugten Material retuschiert werden dürfen;
- ob Unternehmen Ihren Datensatz nach Kampagnenende zu Testzwecken behalten dürfen (Pool-Einwilligung, § 9);
- über jede einzelne Anfrage, Annahme oder Ablehnung, ohne Begründung (§ 10).
(2) Die Verarbeitung Ihres Foto-Datensatzes setzt Ihre gesonderte, ausdrückliche datenschutzrechtliche Einwilligung voraus (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Der Einwilligungstext wird Ihnen vor dem ersten Foto-Upload angezeigt; Erteilung und Widerruf werden protokolliert. Einzelheiten einschließlich der Folgen eines Widerrufs regelt der Einwilligungstext; § 13 fasst sie zusammen.
§ 5 Identitätsprüfung
(1) Prüfung vor Freischaltung (Soft-KYC): Sie laden drei Aufnahmen hoch (Selfie; Foto Ihres Ausweisdokuments; Foto, auf dem Sie das Dokument zusammen mit einem angezeigten Zahlencode vor das Gesicht halten). Geschulte Mitarbeiter von FaceLedger prüfen visuell: Echtheit des Dokuments, Übereinstimmung von Selfie und Dokument, Übereinstimmung des Codes, Volljährigkeit laut Dokument. Eine automatisierte Gesichtserkennung findet nicht statt; die Entscheidung trifft ein Mensch.
(2) Eine Ablehnung ist nur aus folgenden Gründen möglich: Dokument unlesbar; Selfie unscharf; Zahlencode stimmt nicht überein; Dokument abgelaufen; Selfie passt nicht zum Dokument; Echtheits-/Lebendigkeitsprüfung nicht bestanden; Code abgelaufen; Minderjährigkeit. Eine Bewertung von Aussehen, Attraktivität oder „Marktfähigkeit" findet nicht statt und ist kein zulässiger Ablehngrund. Bei Ablehnung können Sie erneut einreichen.
(3) Prüfung vor Auszahlung (Hard-KYC): Auszahlungen setzen die erfolgreiche Verifikation durch unseren Zahlungsdienstleister Stripe voraus (geldwäscherechtliche Prüfung, Bankverbindung). Erst danach können Sie Anfragen annehmen.
(4) Die Prüfung nach Absatz 1 ist eine sorgfältige Sichtprüfung; sie bietet keine absolute Gewähr gegen professionell gefälschte Dokumente.
§ 6 Datensatz und Sichtbarkeits-Freigaben
(1) Der Datensatz ist in fünf Blöcke gegliedert: Block 1 Gesicht (14 Posen, Pflicht, Grundlage jedes Datensatzes), Block 2 Ganzkörper bekleidet (8), Block 3 Posen & Bewegung (5), Block 4 Detailaufnahmen (7), Block 5 Sensitiv (8, aufgenommen bekleidet in Sport-Coverage). Welche Blöcke Ihr Datensatz umfasst, bestimmen Ihre Sichtbarkeits-Freigaben. Nacktaufnahmen, erotische Posen oder erotische Nutzungskontexte sind auf der Plattform für alle ausgeschlossen.
(2) Freigaben können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bereits geschlossene Lizenzverträge bleiben von späteren Änderungen unberührt.
(3) Hochgeladene Fotos werden vor Sichtbarkeit durch FaceLedger geprüft (Posen-Übereinstimmung, Qualität, Ausschluss unzulässiger Inhalte). Nur freigegebene Fotos sind Teil des lizenzierbaren Datensatzes.
(4) Sie räumen FaceLedger an den Fotos (Datensatz und Schaufenster) die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die für den Plattformbetrieb erforderlich sind: Speicherung, Vervielfältigung, technische Aufbereitung (z. B. Verkleinerung), Anzeige nach Maßgabe des Absatzes 6 sowie, nach Abschluss eines Lizenzvertrags, Bereitstellung des Datensatzes an das lizenznehmende Unternehmen. Eine eigene werbliche Nutzung durch FaceLedger erfolgt nicht ohne Ihre gesonderte Zustimmung (§ 11 Showcase).
(5) Sie versichern, dass Sie die abgebildete Person sind, die Fotos selbst aufgenommen haben oder über die Rechte daran verfügen und keine Rechte Dritter entgegenstehen (z. B. an sichtbaren Kunstwerken oder Marken auf Kleidung).
(6) Schaufenster: In der geschützten Suche und auf Ihrer Profilseite sehen verifizierte Unternehmen nicht Ihren Datensatz, sondern ausschließlich Ihr Schaufenster: von Ihnen ausgewählte, technisch verkleinerte Aufnahmen (ein Profilbild und bis zu fünf weitere), die FaceLedger vor der Anzeige prüft. Ihren vollständigen Datensatz kann ein Unternehmen erst nach Abschluss eines Lizenzvertrags und nur für dessen Laufzeit abrufen; danach wird der Zugriff technisch gesperrt.
§ 7 Branchen-Ausschlüsse
(1) Sie können aus dem Katalog von 25 Branchen (in der Plattform angezeigt) jederzeit Branchen ausschließen, in deren Werbung Sie nicht erscheinen wollen.
(2) Wirkung: Unternehmen, deren hinterlegte Branche ausgeschlossen ist, sehen Ihr Profil in der Suche nicht (§ 2 Abs. 4). Zusätzlich wird der Ausschluss Inhalt jedes Lizenzvertrags: Das Unternehmen bestätigt dort, keiner ausgeschlossenen Branche anzugehören und das Material nicht für eine solche einzusetzen.
(3) Erotik und Pornografie sind kein wählbarer Ausschluss, weil sie plattformweit für alle ausgeschlossen sind.
(4) Änderungen wirken für künftige Anfragen; laufende Lizenzverträge bleiben unberührt.
§ 8 Vergütung, Auszahlung, Provision
(1) Der Lizenzpreis jeder Anfrage wird nach einer deterministischen Preisformel berechnet (Faktoren: Kanäle, Laufzeit, Verbreitungsgebiet, Unternehmensgröße, Sichtbarkeitsstufe; Basis 500 €). Der Preis und Ihr Anteil werden Ihnen vor der Entscheidung über die Anfrage angezeigt.
(2) Aufteilung (Anlage 3): Ihr Anteil beträgt einheitlich 65 % des Lizenzpreises, unabhängig von dessen Höhe. Die verbleibenden 35 % sind die Provision von FaceLedger für die Leistungen nach § 2 Abs. 1. Weitere Entgelte fallen für Sie nicht an.
(3) Ihr Vergütungsanspruch gegen das Unternehmen entsteht mit Ihrer Annahme der Anfrage. Die Zahlung des Unternehmens an FaceLedger hat schuldbefreiende Wirkung; FaceLedger schuldet Ihnen die Weiterleitung Ihres Anteils.
(4) Auszahlung: Ihr Anteil wird 14 Tage nach Annahme zur Auszahlung auf Ihr Stripe-Konto angewiesen (Clearing- und Sicherheitsfrist zur Abwicklung des Karteneinzugs), früher, sobald die Zahlung des Unternehmens endgültig vereinnahmt ist. Bei konkretem, dokumentiertem Verdacht auf Zahlungsmissbrauch dürfen wir die Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten; wir informieren Sie in diesem Fall unverzüglich unter Angabe der Gründe. Die Frist ist kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht des Unternehmens: Nach Ihrer Annahme kann das Unternehmen die Lizenz nicht mehr zurückgeben.
(5) Für die Pool-Verweildauer (§ 9) und für das Retention-Abo der Unternehmen erhalten Sie keine Vergütung; das Abo vergütet ausschließlich die Speicher- und Testmöglichkeit und ist keine Nutzungslizenz; jede tatsächliche Kampagne wird neu angefragt und neu vergütet.
(6) Steuern: Ihre Einnahmen können einkommensteuer- und gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtig sein; die steuerliche Behandlung Ihrer Einnahmen liegt in Ihrer Verantwortung. FaceLedger stellt Ihnen je Lizenz eine Abrechnung über Lizenzpreis, Ihren Anteil und die Provision bereit. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig oder ändert sich Ihr umsatzsteuerlicher Status, teilen Sie uns dies unverzüglich mit; Abrechnung und Steuerausweis werden dann nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
§ 9 Pool-Einwilligung (Retention)
(1) Optional und standardmäßig deaktiviert: Sie können einwilligen, dass Unternehmen Ihren Datensatz nach Kampagnenende behalten und ausschließlich intern testen dürfen („Pool"). Dies ist keine Nutzungslizenz: Veröffentlichung oder werbliche Nutzung erfordert stets eine neue, vergütete Lizenz.
(2) Die Pool-Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Konto-Einstellungen). Nach Widerruf müssen Unternehmen Ihren Datensatz binnen 14 Tagen löschen und die Löschung bestätigen.
(3) Transparenz: Unternehmen zahlen FaceLedger für die Pool-Funktion ein monatliches Abo. Diese Einnahmen stehen vollständig FaceLedger zu; Sie erhalten hieraus keine Vergütung. Ihr Vorteil ist die höhere Chance auf Folgebuchungen.
§ 10 Anfragen, Annahme, Lizenzvertrag
(1) Eine Anfrage enthält: Kampagnenname und öffentlicher Brief, Kanäle, Verbreitungsgebiet, Laufzeit (1, 3, 6, 12 oder 24 Monate), Sichtbarkeitsstufe, Lizenzpreis und Ihren Anteil. Die Anfrage ist ein bindendes Angebot des Unternehmens auf Abschluss des Lizenzvertrags, befristet auf 5 Tage; bis zu Ihrer Annahme kann das Unternehmen es zurückziehen.
(2) Mit der Annahme kommt der Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande. FaceLedger übermittelt die Erklärungen als Bote, ist aber nicht Vertragspartei. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Muster-Lizenzvertrag in der bei Annahme gültigen Version, zusammengesetzt aus den Parametern der Anfrage und Ihren Freigaben; er wird als PDF erzeugt, mit Prüfsumme gespeichert und Ihnen im Konto bereitgestellt.
(3) Verbindlichkeit: Vor der Annahme bestätigen Sie gesondert, dass die Annahme für die gesamte Kampagnenlaufzeit bindend ist. Ein Rückzug für die Laufzeit ist ausgeschlossen; unberührt bleiben Ihre Rechte aus § 13 (Widerruf der Einwilligung) und das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags aus wichtigem Grund nach Maßgabe des Lizenzvertrags.
(4) Mit Annahme erhält das Unternehmen Zugriff auf die freigegebenen Fotos Ihres Datensatzes und auf Ihren Klarnamen (zur Identifikation seiner Vertragspartnerin); hierauf werden Sie vor der Annahme hingewiesen. KYC-Belege, Ausweisdaten, Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse erhält das Unternehmen nicht.
(5) Lehnen Sie ab oder läuft die Frist ab, entsteht kein Vertrag; eine Begründung ist nicht erforderlich.
§ 11 Showcase
Nach Kampagnenende können zurückgegebene Kampagnen-Assets in einem Showcase von FaceLedger öffentlich gezeigt werden, aber nur, wenn sowohl Sie als auch das Unternehmen zugestimmt haben und ein etwaiges Embargo abgelaufen ist. Beide Zustimmungen sind jederzeit einzeln widerruflich; Ihr Widerruf wird protokolliert und führt zur Entfernung aus dem Showcase. Showcase-Inhalte werden sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet.
§ 12 Pflichten der Person; Sperrung; Moderation
(1) Sie verpflichten sich: keine falschen Identitäts- oder Profilangaben zu machen; keine Fotos Dritter oder manipulierte Aufnahmen einzureichen; die Plattform nicht zu umgehen, indem über sie angebahnte Lizenzen außerhalb geschlossen werden; keine Rechte Dritter zu verletzen.
(2) FaceLedger kann Ihr Profil sperren oder einzelne Inhalte entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen, den Einwilligungstext oder gesetzliche Vorschriften bestehen. Maßstab und Verfahren: Wir prüfen menschlich (keine automatisierten Entscheidungen), hören Sie vor dauerhaften Maßnahmen an, soweit nicht Gefahr im Verzug ist, begründen die Maßnahme in Textform und heben sie auf, wenn der Grund entfällt. Laufende Lizenzverträge und entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Sperrung unberührt.
(3) Beschwerden gegen Maßnahmen richten Sie an report@faceledger.ai; wir antworten binnen 14 Tagen.
(4) Für Maßnahmen nach Absatz 2 (Entfernung von Inhalten, Sperrung von Profil oder Konto, Zurückbehaltung von Auszahlungen) erhalten Sie eine Begründung nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) in Textform: Art und, soweit einschlägig, Umfang und Dauer der Maßnahme, die tragenden Tatsachen, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden (derzeit nein, es entscheidet ein Mensch), die vertragliche oder gesetzliche Grundlage sowie Ihre Abhilfemöglichkeiten (Beschwerde nach Absatz 3; der Rechtsweg bleibt unberührt). Rechtswidrige Inhalte können Sie uns jederzeit über den im Impressum benannten Meldeweg melden (Art. 16 DSA).
§ 13 Widerruf Ihrer Einwilligung; Konto-Pause; Kündigung; Löschung
(1) Konto-Pause: jederzeit; Ihr Profil verschwindet aus der Suche, neue Anfragen sind ausgeschlossen. Laufende Lizenzen bleiben unberührt.
(2) Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): jederzeit, so einfach wie die Erteilung (Konto-Einstellungen oder E-Mail). Folgen: Ihr Profil geht sofort offline, offene Anfragen verfallen, neue Lizenzen kommen nicht mehr zustande; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt unberührt. Für laufende Lizenzverträge gilt: Das Unternehmen muss die Erzeugung neuen Materials stoppen und Ihren Datensatz löschen; bereits erzeugtes Kampagnenmaterial darf es bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiterverwenden; Einzelheiten und Grundlagen regelt der Lizenzvertrag (§ 7 des Musters) und erläutert der Einwilligungstext.
(3) Kündigung des Plattformvertrags: Sie können jederzeit ohne Frist kündigen (Kontolöschung), FaceLedger mit einer Frist von vier Wochen in Textform; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. FaceLedger kündigt nicht, solange laufende Lizenzen oder offene Auszahlungen bestehen.
(4) Kontolöschung: ausgeschlossen, solange aktive Lizenzen oder offene Anfragen bestehen (zuvor Anfragen ablehnen bzw. Laufzeitende abwarten). Ohne Vertragshistorie werden Ihre Daten vollständig gelöscht. Mit Vertragshistorie werden Fotos, Erscheinungsdaten, KYC-Belege, Freigaben und Ausschlüsse gelöscht bzw. Ihr Profil pseudonymisiert; Lizenzen, Verträge, Abrechnungen und das Einwilligungs-Protokoll bewahren wir aufgrund gesetzlicher Pflichten und zur Rechtsverteidigung auf (Fristen: Datenschutzerklärung).
§ 14 Haftung von FaceLedger
(1) FaceLedger haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FaceLedger nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, insbesondere sorgfältige Verifikation nach § 5, korrekte Vertragserzeugung und Zahlungsabwicklung), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) FaceLedger haftet nicht für das Verhalten der Unternehmen als Dritte, insbesondere nicht für Lizenzverstöße; unberührt bleibt die Haftung nach Absatz 1 und 2 für eigene Pflichtverletzungen (z. B. Verifikation entgegen § 5). § 2 Abs. 3 bleibt unberührt.
(4) Für unentgeltliche Zusatzfunktionen außerhalb der Kernleistungen des § 2 Abs. 1 haftet FaceLedger nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung nach den Absätzen 1 und 2, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bleibt stets unberührt.
§ 15 Verfügbarkeit; Änderungen der Plattform
(1) FaceLedger schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit; Wartungsfenster und Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs bleiben vorbehalten.
(2) Funktionsänderungen, die durch technische Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen oder rechtliche bzw. regulatorische Vorgaben veranlasst sind und den Vertragszweck nicht gefährden, bleiben vorbehalten; Kernfunktionen (§ 2 Abs. 1) werden nicht ersatzlos eingestellt, solange Ihr Konto besteht.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
(1) FaceLedger kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder Funktionsänderungen erforderlich ist und Sie nicht unangemessen benachteiligt werden. Das Äquivalenzverhältnis, insbesondere die Provisionsstaffel (§ 8 Abs. 2), kann über diesen Weg nicht zu Ihren Lasten geändert werden; hierfür bedarf es Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, die nur für künftige Lizenzen wirkt.
(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Ohne Ihren Widerspruch bis zum Wirksamwerden gelten geänderte Bedingungen nur dann, wenn die Änderung zur Anpassung an Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, behördliche Vorgaben oder Sicherheitsanforderungen erforderlich ist oder ausschließlich zu Ihren Gunsten wirkt; hierauf und auf Ihr Kündigungsrecht weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Alle sonstigen Änderungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Widersprechen Sie oder stimmen Sie nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; FaceLedger kann dann ordentlich kündigen (§ 13 Abs. 3).
(3) Bestandsschutz: Bereits geschlossene Lizenzverträge unterliegen stets der bei Annahme gültigen Vertragsversion.
§ 17 Widerrufsrecht (Plattformvertrag)
Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach der Anlage 1 (Widerrufsbelehrung) zu. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in Anlage 2. Zur Klarstellung: Das Widerrufsrecht betrifft den Plattformvertrag mit FaceLedger; ein gesetzliches Widerrufsrecht für einzelne Lizenzverträge besteht nicht, weil Sie dort keine Zahlung leisten (§ 312 Abs. 1 BGB); Ihre Rechte aus § 13 bleiben unberührt.
§ 18 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zum 20.07.2025 eingestellt; ein Verweis entfällt daher.
(2) FaceLedger ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (Plattformvertrag mit FaceLedger) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Faceledger UG (haftungsbeschränkt), Kurhessenstraße 10, 60431 Frankfurt am Main, E-Mail: hello@faceledger.ai) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (Hinweis: Für die Registrierung und Nutzung fallen für Sie keine Zahlungen an; die Provision wird nur von Lizenzerlösen einbehalten.)
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Faceledger UG (haftungsbeschränkt), Kurhessenstraße 10, 60431 Frankfurt am Main, hello@faceledger.ai
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Nutzung der FaceLedger-Plattform
Bestellt am (*)/erhalten am (*): … · Name des/der Verbraucher(s): … · Anschrift des/der Verbraucher(s): … · Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): … · Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage 3: Vergütungsübersicht
| Lizenzpreis (vom Unternehmen gezahlt) | Ihr Anteil | Provision FaceLedger |
|---|---|---|
| jeder Lizenzpreis | 65 % | 35 % |
Auszahlung: 14 Tage nach Annahme (§ 8 Abs. 4). Pool/Retention: keine Vergütung der Person (§ 9 Abs. 3).