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Praktischer Leitfaden

Wie du KI-generierte Bilder
rechtssicher nutzt.

Es gibt kein Gesetz, das einfach sagt: "KI-Bilder sind erlaubt." Ob eine Kampagne sauber ist, hängt von einer Reihe von Entscheidungen ab: Wessen Gesichter? Zu welchen Bedingungen? Für welches Publikum? Und ist das alles nachvollziehbar dokumentiert? Hier ist die Checkliste, die deine Kampagne bestehen muss.

1. Kläre die Rechte, bevor du generierst

Das Risiko entsteht in dem Moment, in dem das generierte Bild einer echten Person ähnelt. Wenn das Gesicht auf eine reale Person zurückführbar ist, brauchst du deren Zustimmung. Diese Zustimmung muss sich auf die konkrete Kampagne beziehen: den Verwendungszweck, den Umfang und das Medium. Eine normale Stockfoto-Lizenz deckt KI-generierte Gesichter nicht ab.

2. Unterscheide zwischen Trainings- und Nutzungsrechten

Das sind zwei verschiedene Lizenzen. Nutzungsrechte regeln, ob du ein bestimmtes generiertes Bild veröffentlichen darfst. Trainingsrechte regeln, ob ein Gesicht zum Trainieren eines KI-Modells verwendet werden darf. Die meisten Firmen brauchen nur Nutzungsrechte. Zahle nicht versehentlich für Trainingsrechte, die du nicht brauchst. Und nimm nicht an, dass Nutzungsrechte automatisch das Training abdecken.

3. Passe die Lizenz an jede Kampagne an

Eine saubere Lizenz hat eine Laufzeit, eine Region, eine Liste der erlaubten Medien und Branchenausschlüsse. Lizenzen für "weltweit und für immer" sind teuer und fast nie nötig. Nimm die kleinste Lizenz, die zu deiner Kampagne passt: DACH, 12 Monate, Print und Social Media, ohne Politik und Pharma. Verlängern kannst du immer noch. So muss die abgebildete Person auch weniger zustimmen, was die Qualität der Einwilligung verbessert.

4. Dokumentiere jede Nutzung lückenlos

Jedes veröffentlichte Bild sollte einer Lizenz und einer dokumentierten Einwilligung zugeordnet sein. Kommt eine Beschwerde, ist die Antwort ein Dokument, keine Diskussion. Lückenlose Dokumentation ist auch unter DSGVO Art. 30 und den Transparenzpflichten des EU AI Act relevant.

5. Plane einen Widerrufsweg ein

Einwilligungen können im EU-Datenschutzrecht jederzeit widerrufen werden. Eine Lizenz, die das ignoriert, ist nicht rechtskonform. So funktioniert es richtig: Widerruf ist jederzeit möglich, laufende Kampagnen bekommen eine Übergangsfrist, und nach dem Widerruf sind keine neuen Nutzungen mehr erlaubt. Das ist fair für die Person auf dem Bild und planbar für die Firma.

Jedes KI-generierte Gesicht ist ein Rechtsrisiko. Es sei denn, es ist lizenziert.

FAQ

Häufig gefragt.

Kann ich Stockfoto-Lizenzen für KI-generierte Inhalte nutzen?+

In der Regel nicht. Stockfoto-Lizenzen gelten für eine bestimmte Bilddatei, nicht für das Recht, das Aussehen der abgebildeten Person in neuen Bildern zu verwenden. Für KI-generierte Inhalte brauchst du eine eigene Lizenz, die sich auf das Gesicht bezieht, nicht auf das Originalfoto.

Brauche ich Rechte, wenn das KI-Gesicht fiktiv ist?+

Wenn du nicht garantieren kannst, dass es keiner echten Person ähnelt, hast du ein Risiko. In der Theorie ist "fiktiv" eine Verteidigung. In der Praxis zählt, ob jemand erkennbar ist. Lizenzierte Gesichter ersetzen diese offene Frage durch einen klaren Vertrag.

Was ist mit Bildern nur für den internen Gebrauch?+

Persönlichkeitsrechte und DSGVO gelten auch für die interne kommerzielle Nutzung. Die Schäden mögen kleiner sein, aber das Risiko besteht. Behandle interne Moodboards und Pitchdecks genauso wie jede andere kommerzielle Nutzung.

Wie löst FaceLedger das?+

FaceLedger übernimmt die Lizenzierung. Jede Lizenz wird pro Kampagne eingerichtet: Laufzeit, Region, Medium, Branchenausschlüsse. Die Einwilligung wird pro Lizenz dokumentiert, Nutzungs- und Trainingsrechte sind von Anfang an getrennt, und jede Verwendung ist nachvollziehbar protokolliert.

Bereit?

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