Ja. Du hinterlegst einen Foto-Datensatz deines Erscheinungsbilds, und verifizierte Unternehmen lizenzieren ihn für eine benannte Kampagne. Von jedem Lizenzpreis gehen 65 Prozent an dich, 35 Prozent sind die Provision von FaceLedger. Die niedrigste Lizenz auf der Plattform kostet 900 Euro, davon erhältst du 585 Euro. Jede einzelne Anfrage gibst du selbst frei, es läuft nichts automatisch.
Das hängt vom Umfang der Kampagne ab, nicht von deiner Bekanntheit. Der Preis entsteht aus fünf Faktoren: Kanäle, Laufzeit, Region, Größe des Unternehmens und Umfang der genutzten Aufnahmen. Eine einzelne Social-Kampagne in einem Land über einen Monat liegt bei der Mindestlizenz von 900 Euro, eine Jahresnutzung in DACH über mehrere Kanäle deutlich darüber. Dein Anteil ist immer 65 Prozent. Auf der Preisseite kannst du jede Kombination selbst durchrechnen, bevor du dich anmeldest.
Es gibt inzwischen mehrere Anbieter, die Erscheinungsbilder für KI-Inhalte vermitteln, die meisten davon in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien. FaceLedger ist ausdrücklich kein Agenturmodell: kein Casting, keine Bewerbung, keine Auswahl nach Aussehen und keine Exklusivbindung. Geprüft wird ausschließlich, ob du die Person bist, die du zu sein angibst. Wer wo einzuordnen ist, steht auf unserer Vergleichsseite.
FaceLedger wird von der Faceledger UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main betrieben, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 143100. Die Lizenzverträge laufen nach deutschem Recht, die Daten werden in der Europäischen Union verarbeitet, und die Einwilligung folgt Paragraf 22 Kunsturhebergesetz sowie Artikel 9 DSGVO. Das ist der wesentliche Unterschied zu Anbietern aus Rechtsräumen, in denen das Recht am eigenen Bild anders oder gar nicht geregelt ist.
Nein. Es gibt kein Casting und keine Bewerbung. Jede volljährige Person mit gültigem Ausweis kann sich anmelden. Unternehmen suchen über Filter wie Region, Alter, Erscheinung und Haarfarbe, und für die meisten Kampagnen werden Alltagsgesichter gesucht, keine Modelgesichter. Bewertet wird dein Aussehen zu keinem Zeitpunkt, geprüft wird nur deine Identität.
Der Datensatz beginnt bei 14 Aufnahmen des Gesichts. Wer zusätzlich Hände, Oberkörper, Ganzkörper oder Detailaufnahmen freigibt, kommt auf bis zu 42 Aufnahmen. Ein Smartphone genügt, die Anwendung führt dich Pose für Pose durch und zeigt zu jeder Pose ein Beispielbild. Dazu kommt die Identitätsprüfung aus Live-Selfie, Ausweisfoto und einem Foto mit einem angezeigten Code.
Ja. Das Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz steht dir zu, und du darfst die Nutzung gestatten. Entscheidend ist, dass die Einwilligung ausdrücklich, informiert und zweckgebunden ist, denn Gesichtsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt. Genau dafür gibt es zu jeder Lizenz einen eigenen Vertrag mit benanntem Unternehmen, benannter Kampagne, Laufzeit, Region und Kanälen.
Vor einer Lizenz sieht ein verifiziertes Unternehmen nur dein Schaufenster, also die Bilder, die du selbst dafür ausgewählt hast. Der eigentliche Datensatz wird erst bereitgestellt, wenn du eine konkrete Anfrage angenommen hast, und nur an dieses eine Unternehmen. Jeder Profilaufruf wird protokolliert, und du siehst in deinem Konto, wer dein Profil geöffnet hat. Nach Ende der Laufzeit muss das Unternehmen den Datensatz binnen 14 Tagen löschen und die Löschung bestätigen.
Ja, jederzeit und ohne Begründung, nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO. Ab Zugang deines Widerrufs darf das Unternehmen kein neues Material mehr aus deinem Datensatz erzeugen und muss den Datensatz binnen 14 Tagen löschen und die Löschung bestätigen. Bereits erzeugtes Kampagnenmaterial darf bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiterlaufen, denn es ist bezahlt, und deine Vergütung behältst du. Neue Anfragen erreichen dich ab dem Widerruf nicht mehr.
Ja. 25 Branchen kannst du vollständig sperren, darunter Politik, Religion, Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Rüstung, Pharma und Automobil. Kampagnen aus gesperrten Branchen finden dich gar nicht erst. Die Auswahl ist jederzeit änderbar. Erotische und pornografische Inhalte sind für alle Personen ausgeschlossen, unabhängig von der eigenen Auswahl.
Nein. Der Lizenzvertrag untersagt ausdrücklich die Nutzung für allgemeines Modelltraining, für Gesichtserkennung, für den Aufbau biometrischer Datenbanken und jede Weitergabe an Dritte. Erlaubt ist ausschließlich die Erzeugung von Werbematerial für die benannte Kampagne. Verstöße sind im Vertrag mit einer Vertragsstrafe belegt.
Nichts. Für Personen ist FaceLedger kostenlos, es gibt keine Aufnahmegebühr, kein Abonnement und keine Kosten für die Prüfung. FaceLedger verdient ausschließlich über die Provision von 35 Prozent, und die entsteht nur, wenn tatsächlich eine Lizenz zustande kommt.
Ab 18 Jahren. Das Alter wird gegen den Ausweis geprüft und nicht nur abgefragt. Minderjährige werden nicht aufgenommen, auch nicht mit Einwilligung der Eltern.
Dann liegt eine Verletzung deines Rechts am eigenen Bild vor, und es bestehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Schaden wird in Deutschland üblicherweise über die fiktive Lizenzgebühr bemessen, also über den Preis, den eine ordentliche Lizenz gekostet hätte. Ein dokumentierter Lizenzpreis hilft dabei, weil er belegt, was deine Einwilligung wert ist. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.