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Status quo

KI nutzt längst echte Gesichter.
Nur fragt niemand vorher um Erlaubnis.

KI-Modelle werden mit Milliarden Fotos aus dem Netz trainiert. Ob die abgebildeten Personen zugestimmt haben, weiß meistens niemand. Und Geld sehen sie schon gar nicht.

Woher die Bilder kommen, ist selten klar

KI-Gesichter können echten Personen ähneln

Wer die Rechte hat, ist oft ungeklärt

Wer haftet, ist meistens das Unternehmen

Haltung

Was FaceLedger nicht macht.

Wir fragen nicht nach Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.

Kein Beautyscore und keine versteckten Rankings. Die Suchergebnisse erscheinen in zufälliger Reihenfolge.

Wir prüfen nur, ob du wirklich du bist. Nicht, ob du "passt". Jeder mit gültigem Ausweis kann sich anmelden.

Unternehmen sehen Profile nur über gezielte Filter. Jeder Profilaufruf wird protokolliert und ist für dich sichtbar.

FaceLedger vermittelt Gesichter für Werbung. Erotische und pornografische Inhalte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für alle. Ohne Ausnahme.

Warum jetzt

Warum das Problem jetzt teuer wird.

KI-generierte Werbung ist Alltag. Ab dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act ihre Kennzeichnung: maschinenlesbar, erkennbar, prüfbar. Jede KI-Anzeige trägt dann ein Etikett, und die nächste Frage lautet: Wessen Gesicht ist das, und wo ist die Einwilligung?

Persönlichkeitsrechte sind Eilsachen. Eine einstweilige Verfügung kommt in Tagen: Kampagne sofort stoppen, gebuchte Media verfällt, Material ist abgeschrieben, Neuproduktion und neue Freigaben. Danach muss das Motiv überall verschwinden. Jedes vergessene Preroll kann ein Ordnungsgeld bis 250.000 € auslösen.

Ältere Verträge mit Models regeln die Nutzung eines konkreten Fotos: Druck, Web, Plakat. Ob das Foto als Vorlage für KI dienen darf, stand damals nicht im Vertrag. Genau diese Lücke wird jetzt zum Problem.

Wer eine Person in Werbung zeigt, muss die Einwilligung nachweisen (§ 22 KUG). Das Gesicht ist zudem ein biometrisches Datum: Die DSGVO verlangt ausdrückliche Einwilligung und dreht die Beweislast um. Ohne dokumentierten Vertrag ist dieser Nachweis kaum möglich.

New York verlangt seit Juni 2025 per Gesetz eine schriftliche Einwilligung mit Umfang, Vergütung und Laufzeit, bevor ein digitales Double eines Models genutzt wird. Der EU AI Act folgt im August 2026. Dokumentierte Zustimmung wird zur Voraussetzung, nicht zur Kür.

Die Generatoren sind auf Millionen echter Gesichter trainiert. Niemand kann beweisen, dass ein Output keiner realen Person ähnelt. Der rechtliche Maßstab ist Wiedererkennbarkeit, nicht Absicht. Das Unternehmen haftet auch für ungewollte Ähnlichkeit.

H&M erstellt digitale Doubles echter Models: nichts ohne ausdrückliche Einwilligung, die Models besitzen ihre Doubles und werden pro Einsatz bezahlt. Lizenzierte Identität wird der Standard. Die Frage ist nur, wer ihn liefert.

Haltung. FaceLedger